Kroneneinkürzung

Eine Kroneneinkürzung kann notwendig werden, um die Verkehrssicherheit eines Baum wiederherzustellen. Meist ist eine starke Einkürzung genehmigungspflichtig. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Besichtigung, damit wir prüfen können, ob eine Kroneneinkürzung die richtige Maßnahme für Ihren Baum ist.

Eine Kroneneinkürzung am Baum wird notwendig, wenn die Verkehrssicherheit eines Baumes nicht mehr gewährleistet ist. Ist ein Baum in seiner Bruch- und Standsicherheit eingeschränkt, wird er zu einem Risiko für sein Umfeld und kann nicht mehr als verkehrssicher eingestuft werden. Vor allem bei starken Winden besteht dann die Gefahr, dass (starkes) Astwerk herunterfällt oder sogar der ganze Baum umstürzt.

Notwendigkeit einer Kroneneinkürzung

Bei einer Kroneneinkürzung wird der Baum in Höhe und Breite reduziert, sodass die Windangriffsfläche des Baumes verkleinert werden kann. Außerdem können Einzeläste entlastet werden, um die Bruchsicherheit des Baumes wiederherzustellen. Ein weiterer Grund kann die Nähe zu Gebäuden sein, die mit einem Fassadenfreischnitt verringert werden kann, um Schäden an Haus und Baum zu vermeiden.

Bei der Kroneneinkürzung ist es wichtig, dass die Statik des Baumes trotz des starken Verlusts von Kronenvolumen gesichert ist. Zudem müssen die Grob- und Starkäste fachmännisch entfernt werden, um Fäulnis und Pilzbefall am Baum zu vermeiden.

Kroneneinkürzungen sind meistens genehmigungspflichtig. Gerne kommen wir vorbei und prüfen, ob eine solche Maßnahme und wenn ja, in welchem Umfang notwendig ist.

Entsorgung des Schnittguts

Bei Bedarf übernehmen wir für sie die Entsorgung des Schnittguts. Hierbei können wir ganz auf Ihre Wünsche eingehen und das Astwerk z.B. für Sie häckseln, kamingerecht zurechtsägen oder einfach abtransportieren.

  • 1.Besichtigung
  • 2.Kroneneinkürzung
  • 3.Entsorgung des Astwerks

Serviceleistungen:

Neben der Kroneneinkürzung bieten wir auch viele andere Baumpflege-Leistungen an:

Frequently Asked Questions

In vielen Fällen schon. Meist bedarf es einer Genehmigung durch Ihre Gemeinde, wenn sich der optische Zustand des Baumes stark verändert. Welche Bäume diesbezüglich geschützt sind, entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde.
Das kommt auf den Umfang der Kroneneinkürzung an. Sehr starke Einkürzungen dürfen nur in der Fällperiode von Oktober bis einschließlich Februar durchgeführt werden.
x

Angebot anfordern

    Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbestimmungen.