Baumfällungen sind oft notwendig, um die Verkehrssicherheit eines Baumes zu gewährleisten oder um Fläche für Baumaßnahmen zu gewinnen. Laut Bundesnaturschutzgesetz §39 sind Baumfällungen in der Vegetationsperiode zwischen dem 01. März und dem 30. September verboten, Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Für jegliche Fällungen von Bäumen, die gemäß der geltenden Baumschutzverordnung bzw. Baumschutzsatzung als Schutzgegenstand gelten, bedarf es trotzdem immer einer Baumfällgenehmigung.
Zum Schutz des Stadt-und Landschaftsbilds haben viele Gemeinden eine eigene Baumschutzsatzung. Bevor Sie einen Baum fällen lassen möchten, sollten Sie diese Baumschutzsatzung lesen und gegebenenfalls eine Baumfällgenehmigung beim zuständigen Amt eingeholen. Eine Übersicht zu den Baumschutzverordnungen der Stadt Potsdam und der Landkreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fäming, sowie zu den kommunalen Baumschutzverordnungen der einzelnen Gemeinden und Städte haben wir Ihnen zusammen gestellt.
Ablauf bei Baumfällungen
Sobald die bürokratischen Angelegenheiten geregelt sind, kommen unsere Baumpfleger ins Spiel. Bei einer kostenlosen Besichtigung begutachten sie den Zustand des Baumes und dessen Umfeld, um anschließend die beste Lösung und eine entsprechende Fälltechnik zu bestimmen. Hierbei gilt es vor allem umstehende Gebäude, angrenzenden Baum- und Pflanzenbestand, Zäune u.ä. zu schützen.
Risikofällungen
Neben Baumfällungen von der Hebebühne, bieten wir auch die Fällung von Bäumen mit Baumklettertechnik an. Dank Seilklettertechnik können wir auch auf engstem Raum den Baum millimetergenau Stück für Stück abtragen und abseilen. Diese Art der Fällung kommt für Sie in Betracht, wenn es keine Zufahrtsmöglichkeit gibt oder der betroffene Baum zu nah an einer Straße oder an Gebäuden steht. So wird Ihr Grundstück geschont und Haus und Garten bleiben unversehrt.
Baumfällung durch den Baumpfleger
Bäume fällen ist eine äußerst gefährliche Aufgabe, die viel Erfahrung und Technik verlangt. Das Gewicht der Krone, der Fallwinkel des Baumes und äußere Einflüsse lassen sich bei der Baumfällung nur von einem Profi sicher und richtig einschätzen. Entscheiden Sie sich deshalb bitte unbedingt für einen professionellen Baumpfleger!
Entsorgung
Auf Wunsch entsorgen wir den gefällten Baum teilweise oder komplett. Die Entsorgung können wir für Sie ganz flexibel gestalten. Wollen Sie das Stammholz behalten, aber das Astwerk entsorgen? Wollen Sie das Astwerk gehäckselt oder in kaminfertige stücke zerkleinert haben? Wollen Sie das Stammholz kaminfertig gehackt haben oder in hackbare Stücke gesägt haben? All das ist für uns kein Problem und wird von uns gerne optional angeboten!